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   OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1104/03   

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https://dejure.org/2005,17336
OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1104/03 (https://dejure.org/2005,17336)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.01.2005 - 12 U 1104/03 (https://dejure.org/2005,17336)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Januar 2005 - 12 U 1104/03 (https://dejure.org/2005,17336)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 830 Abs. 1 BGB bei Feststehen der Haftung eines Verursachers im Rahmen eines Verkehrsunfalls; Primäre Zurechnung der Konsequenzen einer Rechtsgutsverletzung an den Erstschädigers in den Grenzen der Adäquanz im Fall sukzessiver Schadensverursachung bei ...

  • Judicialis

    BGB § 830 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 830 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier linksabbiegender Leichtkrafträder mit einem überholenden Motorrad; Gesamtschuldnerausgleich unter zwei unfallverursachenden Kraftradhaltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.04.1987 - VI ZR 30/86

    Haftungsverteilung bei Massenkollision in einer Nebelbank

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1104/03
    Auch im Rahmen der Gefährdungshaftung gilt der Grundsatz, dass der Zurechnungszusammenhang zwischen einem Unfall und einer Verkehrswidrigkeit des Kraftfahrers nur dann zu bejahen ist, wenn sich die durch die Verkehrswidrigkeit geschaffene Gefahrenlage als solche in dem Unfall aktualisiert hat (BGHR BGB vor § 1/Kausalität Gefahrerhöhung 1).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1104/03
    a) Dem Kläger war eine Abrechnung auf Reparaturkostenbasis gestattet (vgl. BGHZ 154, 395, 397 ff.).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91

    Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1104/03
    Die 130 %-Grenze (vgl. BGHZ 115, 375, 380 f.) ist auch nach dem Vorbringen der Beklagten zu 3) und zu 4) nicht überschritten worden.
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1104/03
    Schließlich wird die Auffassung vertreten, dass sich der Streitwert im Fall der einseitigen Erledigungserklärung regelmäßig auf das Kosteninteresse des Klägers ermäßige (vgl. BGHZ 106, 359, 366 f.; KG, MDR 2004, 116 m.w.N.).
  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1104/03
    Kommt das Gericht dagegen zu dem Ergebnis, dass die Klage unzulässig oder unbegründet war, so konnte eine Erledigung nicht eintreten; insoweit ist dann die Klage abzuweisen (vgl. BGHZ 83, 12, 13).
  • BGH, 13.01.2000 - VII ZB 16/99

    Entfallen der Beschwer bei Leistungen an einen von zwei verurteilten

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1104/03
    Die Änderung des klägerischen Antrags dahin, die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache hinsichtlich der Beklagten zu 3) und zu 4) festzustellen, trägt der Erfüllung der Forderung durch die Beklagte zu 2) gemäß § 422 Abs. 1 Satz 1 BGB ausreichend Rechnung (vgl. BGH, NJW 2000, 1120).
  • BGH, 22.06.1976 - VI ZR 100/75

    Anwendungsvoraussetzungen für § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1104/03
    Es sind Urheber- und nicht nur Anteilszweifel geltend gemacht worden (vgl. BGHZ 67, 14, 19).
  • OLG München, 28.02.1996 - 28 W 676/96

    Festsetzung eines Streitwertes ; Forderung aus einem Mahnbescheid ; Erledigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1104/03
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, die einseitige Erledigungserklärung verändere den Gebührenstreitwert nicht (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1984, 282; OLG Köln, MDR 1995, 103; OLG München, JurBüro 1996, 368; OLG Stuttgart, JurBüro 1975, 1499).
  • OLG Köln, 14.07.1993 - 17 W 145/93

    Streitwertbestimmung bei einseitiger Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1104/03
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, die einseitige Erledigungserklärung verändere den Gebührenstreitwert nicht (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1984, 282; OLG Köln, MDR 1995, 103; OLG München, JurBüro 1996, 368; OLG Stuttgart, JurBüro 1975, 1499).
  • KG, 03.07.2003 - 12 W 128/03

    Räumungsklage: Streitwertbemessung nach einseitiger Erledigungserklärung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1104/03
    Schließlich wird die Auffassung vertreten, dass sich der Streitwert im Fall der einseitigen Erledigungserklärung regelmäßig auf das Kosteninteresse des Klägers ermäßige (vgl. BGHZ 106, 359, 366 f.; KG, MDR 2004, 116 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 29.11.1994 - 22 W 41/94
  • OLG Koblenz, 30.06.1983 - 15 WF 649/83
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